Sicherheit

DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V.

Schießstandordnung

 

Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.

Auf Schießständen darf nur mit solchen Waffen und Munitionsarten geschossen werden, die durch die behördliche Erlaubnis für diese zugelassen sind und die nicht gemäß § 6 AWaffV 1 vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. Ein entsprechender Hinweis auf die zugelassenen Waffen und Munitionsarten ist an gut sichtbarer Stelle im Schießstand anzubringen. Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten (siehe § 15 a Abs. 1 und § 27 Abs. 7 WaffG 2) sowie unzulässige Schießübungen im Schießsport gemäß § 7 AWaffV 1) sind verboten.

Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muss nachgewiesen sein.

Das Laden sowie Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind im Schützenstand nur mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann.

Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind.

Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist die verantwortliche Aufsichtsperson zu verständigen. Die Waffen sind mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird.

Bei Störungen im Schießbetrieb, die eine Einstellung des Schießens erfordern, ist durch die verantwortliche Aufsichtsperson mit klaren Anordnungen bekanntzugeben, ob die Waffen zu entladen oder abzuschießen sind. Das Schießen darf erst auf Anordnung der verantwortlichen Aufsichtsperson fortgesetzt werden.

Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen.

Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Stand verwiesen werden.

Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf den Schützenständen untersagt.

Die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schießen durch Kinder und Jugendliche sowie die waffenrechtlichen Vorgaben für verantwortliche Aufsichtspersonen für die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit sind zu beachten.

Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson, deren Name an gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist, durchzuführen. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesondere dafür zu sorgen, dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regelungen dieser Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen. Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen. Die Aufsichtsperson darf während der Aufsichtstätigkeit selbst nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.

Stand: Juni 2016 nach DSB

1 Allgemeine Waffengesetz – Verordnung vom 27.10.2003 in der jeweils geltenden Fassung
2 Waffengesetz vom 11.10.2002 in der jeweils geltenden Fassung

 

Um die Sicherheit unserer Mitglieder und Gäste zu gewährleisten, sind folgende Hinweise zwingend zu beachten:

Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen oder solche, die nicht dem Bedürfniszweck entsprechen
  • insbesondere das Hantieren mit Waffen, deren Teil- oder Fertigladen sowie Zielübungen die nicht an der Feuerlinie stattfinden,
  • Verlassen des Schießstandes mit nicht verschlossener Waffe,
  • eigenmächtige Inbesitznahme fremder Waffen ohne Erlaubnis des Überlassers, o.ä.,
werden mit sofortigem Trainingsausschluss geahndet.

 

Ein korrektes Verhalten, setzt folgendes voraus:

• Ein Sportgerät (Pistole/ Revolver) ist immer als geladen zu betrachten; selbst wenn sie es nicht ist.
• Die Mündung darf nur Richtung Kugelfang ausgerichtet sein.

• Die Standaufsicht teilt einem den Schießplatz zu.
• Das Verbringen des Sportgerätes in den Schießplatz, darf erst nach Freigabe der Standaufsicht erfolgen.
• Das Aufnehmen des Sportgerätes und des Ladens, darf erst nach der Ansage der Standaufsicht erfolgen.
• Die Schussfreigabe erfolgt über ein separates Kommando.
• Nach erfolgreicher Schussabgabe, ist die Sicherheit des Sportgerätes unmittelbar zu erstellen.
• Erst nach Ausrufen des Kommandos „Sicherheit“ von der Standaufsicht, ist das Abnehmen des Gehörschutzes erlaubt.

• Beim Kommando „Sicherheit“ ist das Berühren von Waffen und Munition verboten.
Hiervon abweichend kann das Befüllen von Magazinen während der Sicherheit durch den Schießleiter innerhalb des Trainings gestattet werden.
• Bei Wettkämpfen führt das Berühren von Waffen oder Munition während der Sicherheit zum Beispiel zur Disqualifikation.

 

Hier sind die bei uns benutzen Komandos, an die sich jeder zu halten hat.

Die Schützen haben unbedingt den Kommandos Folge zu leisten. Die Aufsicht ist der Boss!

Es handelt sich nicht um Bitten oder Empfehlungen: Diskussionen werden nicht geduldet.

Bei Missachtung der Kommandos durch einen Schützen erfolgt eine (und nur eine) Ermahnung, bei schwerem Sicherheitsverstoß ist dieser unverzüglich vom Stand zu verweisen. Die Entscheidung obliegt der Aufsicht, ist nicht in Frage zu stellen und muss von der Aufsicht durchgesetzt werden.

Bei Zweifelsfällen und in unklaren oder Gefahren-Situationen immer SOFORT Sicherheit herstellen mit dem entsprechenden Kommandoruf.

Darauf hinweisen, dass bei Unsicherheiten, eine Hand zu heben ist. Der Lauf des Sportgerätes zeigt dabei immer
in Richtung Sandbunker.

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1. Bitte setzen Sie Ihren Gehörschutz auf

• Schauen, ob jeder Schütze was auf den Ohren hat bzw. Gehörstöpsel trägt.
• Sportgeräte + Munition müssen noch an den Ständen liegen und dürfen nicht angefasst werden.
• Scheiben nach vorne fahren.

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2. Die Schützen an die Stände — Waffe laden mit 5 Schuss  — Wir schießen 2 Wertungsserien mit je 5 Schuss   

Die zweite Serie wird direkt ohne weiteres Kommando geschossen.

• Ein wenig warten, bis alle fertig sind – Nachzügler und Neulinge beobachten, speziell bei der Handhabung und dem Laden.
• Dann nach 15 bis max. 60 Sekunden folgt das nächste Kommando, die Schützen sollen sich sammeln und konzentrieren.
• Es wird nicht am Stand gesprochen. Ggf. mit Kommando Ruhe herstellen.

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3. Sind die Schützen bereit?

• Noch mal schauen, ob jeder auch seinen Gehörschutz aufhat.
• Wenn niemand etwas sagt und alles ok ist, folgt das nächste Kommando.
• Wenn etwas nicht stimmt: den Vorgang mit dem Kommando „Sicherheit“ abbrechen.

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4. Feuer frei!

• Schützen beobachten, im Auge behalten.
• Neue Schützen und unsichere Kollegen beaufsichtigen und unterstützen.
• Während des Schießens sollen keine leeren Hülsen aufgesammelt werden

Wenn alle Schützen geschossen haben:
Diese legen nach den beiden Serien von sich aus die Sportgeräte ab, sichtbar leer, Lauf zum Ziel auf die Ablage. Revolver Trommel ausgeschwenkt und leere Hülsen entfernt / Pistole offen, Auswurffenster oben, Schlitten hinten, Magazin daneben.
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5. Sicherheit! — Sportgeräte ablegen, Sicherheit herstellen, Trefferaufnahme.

• Scheiben heranholen.

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Wichtig dabei ist. Bei einer Störung während des Schießvorganges, oder bei Unsicherheiten, die Hand heben und den Lauf immer in Richtung Kugelfang halten. Warten bis die Aufsicht kommt und Hilfestellung leistet.